Allgemeine Geschäftsbedingungen


Version 15.04.2024


Cornelsen Verlagskontor GmbH
Kammerratsheide 66
33609 Bielefeld

AG Bielefeld - HRB 39324
Geschäftsführer: Meeuwis van Arkel, Thomas Fuchs



E-Mail      info@cvk.de

Telefon +49(0) 521 9719 - 0
Fax +49(0) 521 9719 - 260

USt-IdNr. DE 130003537

ILN 40 29039 00000 9
 


Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle uns direkt oder von den Verlagen zur Auslieferung übergebenen Aufträge, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Sie gelten auch für Bestellungen Dritter, die dem Buchhandel zur Auslieferung überwiesen werden. Bedingungen des Bestellers heben die nachstehend festgesetzten Bedingungen nicht auf, auch wenn kein Widerspruch erhoben wird. Die Abwicklung erfolgt sowohl in eigenem Auftrag und für eigene Rechnung als auch für Aufträge, für Rechnung und nach Weisung der Verlags-Kommittenten. Einzelheiten sind der jeweiligen Faktur zu entnehmen.

I.

   

Bestellungen


  1. Aufträge werden so schnell wie möglich ausgeführt. Wir sind nicht verpflichtet, bestimmte Termine einzuhalten. Ab- und Umbestellungen lassen sich nur berücksichtigen, wenn sie vor Bearbeitung des ursprünglichen Auftrages eingehen.

  2. Ein Versand von Bestellbestätigungen ist nicht möglich.

  3. Sind bestellte Titel noch nicht erschienen, vorübergehend nicht lieferbar oder vergriffen, so wird dies auf der Rechnung vermerkt. Vormerkungen liefern wir ohne Rückfrage bei Erscheinen innerhalb von sechs Monaten nach Bestelldatum.

  4. Betriebsstörungen, Streiks oder sonstige Hindernisse, die unserem Einfluss entzogen sind, entbinden uns von der Auftragserfüllung. Für hierdurch entstandene Schäden können wir nicht in Anspruch genommen werden.

  5. Für jede ausgeführte Direktlieferung an Ihre Kunden berechnen wir € 6,00 zzgl. MwSt. je Adresse. Bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Ablieferung oder durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers (siehe auch IV).


II.

   

Währung – Eigentumsvorbehalt


  1. Alle Lieferungen werden in Euro berechnet und sind in Euro auszugleichen.

  2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verlags-Kommittenten bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen einschließlich etwaiger Refinanzierung- oder Umkehrwechsel aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zur Weiterveräußerung unserer Ware berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Er tritt schon jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen vorstehenden Ansprüche die Forderung aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen unter Übersendung der Rechnungsunterlagen mitzuteilen. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Den Widerruf dieser Ermächtigung behalten wir uns vor. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

  3. Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilmäßig abgetreten, und zwar bis zur jeweiligen Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die jeweilige Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung des Verlages. Eine Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträgliche Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.

  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl die überschüssigen Sicherheiten freigeben.


III.

   

Versand


  1. Für Ihre Bestellungen bitten wir, den Versandweg generell festzulegen: CVK-Versandmodell, Büchersammelverkehre oder andere Frachtführer. Diese Anweisung gilt dann für alle Lieferungen. Ausnahmen bitten wir auf der Bestellung deutlich zu vermerken. Bei Nachlieferungen wird grundsätzlich der für Sie gespeicherte Versandweg übernommen. Palettensperren gelten nur bis zu einem Gewicht von 300 kg. Ab dieser Gewichtsgrenze werden Sendungen auf Palette zugestellt.

  2. Bei fehlenden Versandvorschriften geben wir das CVK-Versandmodell vor. Aus dieser Regelung resultierende Ansprüche werden nicht anerkannt.

  3. Alle Versandkosten, einschließlich der Spesen für Nachnahme und Nachlieferung, sowie die Speditionskosten für eine nicht von CVK verschuldete zweite Zustellung, gehen ab Verlag zu Lasten des Empfängers. Verpackung wird nicht berechnet – mit Ausnahme von Spezialverpackungen (wie z. B. Kunststoff-Paletten, Trapezverpackungen etc.). Bei geringen Auftragswerten liegt es im Ermessen der einzelnen Verlags-Kommittenten, anteilig Verpackungskosten zu berechnen. Ferner berechnen wir bei abweichenden Verpackungsvorgaben, die bei uns zu Mehrkosten führen, € 0,19 zzgl. MwSt. pro kg. Die von CVK eingesetzten Transportverpackungen erfüllen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes.

  4. Für Sendungen, die aus mehreren Packstücken bestehen, kann kein Anspruch auf geschlossene Lieferung/Zustellung abgeleitet werden.

  5. Selbstabholungen sind ausschließlich für Palettensendungen möglich, die mit einem Netto-Gesamtgewicht ab 150 kg zur Übernahme per Rampenbeladung (Sektionaltor mit Vorschuss-Überladebühne) bereitgestellt werden. Hierfür muss die Lkw-Ladefläche folgende Maße haben:

    - min. Breite der Ladefläche: 2,00 m
    - min. Höhe der Ladefläche: 0,90 m
    - min. freie Ladefläche zur Auflage der Überladebrücke: 0,05 m

    Eine formschlüssige Beladung findet durch Mitarbeiter von CVK statt. Für die ordnungsgemäße, also beförderungs- und betriebssichere Ladesicherung sowie verkehrssichere Fixierung der Ware ist der Fahrer des Fahrzeugs verantwortlich. Die Abholung von Sendungen mit geringerem Gewicht oder von unpalettierten Kartons ist nicht möglich. Selbstabholer werden von CVK umgehend nach Fertigstellung Ihrer im Warenausgang, Eckendorfer Str. 129, 33609 Bielefeld, lagernden Sendung schriftlich über den Abholtermin informiert.

    Voraussetzung für die Bereitstellung ist ein deutlicher Hinweis im Bestellformular sowie der Eingang des Auftrages mindestens 5 Arbeitstage vor dem angegebenen Abholtermin. Bei der Abholung übergebene Tagesbestellungen können nicht sofort bearbeitet werden! Die zur Abholung bereitgestellten Paletten sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Benachrichtigung bzw. bis zum vorgegebenen Fixtermin vollständig abzuholen. Für darüberhinausgehende Lagerzeiten entstehen zusätzliche Kosten je weiterem Arbeitstag und je nicht abgeholter Palette.

    Abholungen sind montags bis freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 15 Uhr möglich. Ausgenommen sind die Pausenzeiten von 9:30 Uhr bis 9:45 Uhr und von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

  6. Fixterminvorgaben für Speditionssendungen werden bei ausreichendem zeitlichen Vorlauf entsprechend berücksichtigt. Ansonsten behalten wir uns eine abweichende, jedoch am Fixtermin orientierte Zustellung vor. Für Fixtermin-Zustellungen wird ein Versandkosten-Zuschlag von 18,00 € zzgl. MwSt. berechnet.


IV.

   

Gefahr des Versandes, Mängelrügen


  1. Die Bearbeitung von Reklamationen ist nur möglich, wenn Kundennummer, Datum und vollständige 13-stellige ISBN des reklamierten Auftrages angegeben werden.

  2. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für verlorengegangene oder beschädigte Sendungen leisten wir keinen Ersatz. Der Empfänger hat etwaige Ansprüche gegenüber der Post, Spedition oder anderen Zustelldiensten rechtzeitig geltend zu machen.

  3. Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung und dem Bestellauftrag übereinstimmend und frei von durch uns zu vertretenden Mängeln, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung seitens des Empfängers schriftliche Anzeige der Abweichung oder Mängelrüge erfolgt. Bei Beanstandungen sind Datum und Nummer der Rechnung anzugeben. Ohne Rückgabe des jeder Sendung beigefügten Packzettels ist eine Reklamationsbearbeitung nicht möglich. Im Übrigen gelten für die Mängelrüge die Vorschriften des § 377 HGB. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer – vorausgesetzt die Rüge ist rechtzeitig erfolgt – nach Wahl des Verlages das Recht auf Nachlieferung, auf Wandlung des Kaufvertrages oder auf Minderung des Kaufpreises. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden, ausgeschlossen. Aus sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen, insbesondere aus Verzug, Verletzung von Vertragspflichten oder Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Unvermögen, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung haften wir ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ersatzbestellungen werden zu den jeweils geltenden Bedingungen neu berechnet. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


V.

   

Rücksendungen


  1. Rücksendungen und Umtausch fest bezogener Ware sind nur möglich, wenn dieses schriftlich von dem betreffenden Verlag (Schulbuch) oder den Buchhandelsvertretern (ausschließlich Nicht-Schulbuch) ausdrücklich genehmigt wurde. Bei Remittendenanfragen sind grundsätzlich die Bezugsdaten anzugeben. Aufgrund dieser Angaben wird im gegebenen Fall eine Rücksendegenehmigung zugesandt. Nicht genehmigte Rücksendungen können unfrei erneut zugestellt werden.

  2. Voraussetzung für die Rücknahme ist ferner, dass die Verlagswerke in verlagsneuem, verkaufsfähigem Zustand bei uns eintreffen.

  3. Alle Rücksendungen gehen bis zum Eintreffen bei uns auf Kosten und Gefahr des Absenders.

  4. Rücksendung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.


VI.

   

Zahlungen


  1. Grundsätzlich können Zahlungen nur bei Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer verbucht werden.

  2. Bestehen Forderungen, die nicht innerhalb der Fälligkeitstermine ausgeglichen wurden, wird der gesamte Saldo zur sofortigen Zahlung fällig. Die weitere Belieferung erfolgt nur gegen Vorkasse. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen. Gutschriften und Abschlagszahlungen werden stets mit den ältesten fälligen Posten verrechnet in der Reihenfolge des § 367 BGB.

  3. Bei Bestellern, mit denen kein Kontokorrentverfahren besteht oder die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, ist eine Belieferung nur gegen Vorkasse möglich. In der Vorfaktur werden für die Ermittlung des vor Auslieferung zu überweisenden Betrages nur die am Tag der Erstellung lieferbaren bzw. kurzfristig am Lager fehlenden Titel und die in Abhängigkeit vom Lieferweg voraussichtlich anfallenden Versandkosten berücksichtigt. Noch in Vorbereitung befindliche Titel werden hierbei unter Angabe des geplanten Erscheinungstermins aufgeführt, aber nicht vorgemerkt. Nach Eingang und Verbuchung der Zahlung erfolgt die Rechnungsstellung für die in der Vorfaktur zur Lieferung angekündigten Titel. Zu diesem Zeitpunkt nicht lieferbare Titel werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sondern vorgemerkt und mit gesonderter Rechnung nachgeliefert. Durch die verzögerte Belieferung wegen Vorkasse sind, da keine Bestandsreservierung vorgenommen werden kann, Haftungsansprüche ausgeschlossen. Falls die Nachlieferung vorgemerkter Titel aus einer bezahlten Vorfaktur nicht innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungseingang erfolgt, können diese Beträge zurückgefordert oder mit anderen noch offenen Forderungen verrechnet werden. Nicht bezahlte Vorfakturen werden nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

  4. Verrechnung durch die BAG (Buchwert) kann erfolgen, wenn diese Zahlungsweise bei der Bestellung angegeben wird und keine kreditmäßigen Bedenken bestehen.

  5. Abrechnung per Bankeinzug kann erfolgen, wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) vorliegt. Die Abbuchung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungs-Fälligkeiten.


VII.

   

Konzern - Verrechnungsklausel


  1. Das Cornelsen Verlagskontor ist berechtigt, mit allen eigenen fälligen und nicht fälligen Forderungen sowie den fälligen und nicht fälligen Forderungen verbundener Unternehmen, gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.

  2. Das Cornelsen Verlagskontor ist berechtigt, mit allen eigenen fälligen und nicht fälligen Forderungen gegen Forderungen mit dem Besteller verbundener Unternehmen aufzurechnen.

  3. Verbundene Unternehmen des Cornelsen Verlagskontors sind:

    - Cornelsen Verlag GmbH, Berlin
    - Cornelsen Experimenta GmbH, Berlin
    - Verlag an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr


VIII.

   

Allgemeines


Die Bestimmungen der Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels (VVO) gelten nur für die Punkte, die nicht durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder in den Ergänzungen der Verlage dazu oder durch Einzelabmachungen geregelt sind.


IX.

   

Gerichtsstand und Erfüllungsort


Gerichtsstand und Erfüllungsort für Forderungen des Cornelsen Verlagskontors aus allen Lieferungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld. Das Cornelsen Verlagskontor ist auch berechtigt, Ansprüche am Sitz des Auftraggebers geltend zu machen.


X.

   

Anwendbares Recht


Für diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Cornelsen Verlagskontor und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


XI.

   

Wirksamkeit (Salvatorische Klausel)


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Die Nichtausübung der Rechte durch das Cornelsen Verlagskontor – auch auf längere Zeit – berechtigt den Auftraggeber nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch das Cornelsen Verlagskontor oder auf Verwirkung zu berufen.


Bielefeld, den 15.04.2024
Cornelsen Verlagskontor GmbH, Bielefeld








Ergänzung

     

Zusätzlich gelten für die Produktion der folgenden Verlage und Verlagsgruppen (im Folgenden „Verlag“ genannt) diese Ergänzungen.

  • Cornelsen Verlag
                  
  • Duden Schulbuch
  • Cornelsen Lextra
                  
  • Verlag an der Ruhr
  • Cornelsen Frühpädagogik
                  
  • Duden Learnattack
  • Cornelsen Schulpädagogik
                  
  • edelsa – Grupo Didascalia (Auswahl)
  • Oldenbourg Schulbuchverlag
                  
  • Didier/Hatier International (Auswahl)
  • Patmos Schulbuch
                  
  • Oxford University Press/OELT (Auswahl)
  • Kösel Schulbuch
                  
  • Veritas Verlag (Auswahl)
  • Volk und Wissen
                  
  • National Geographic Learning (Auswahl)

I.

   

Bestellungen


  1. Bestellungen sind ausschließlich unter Angabe der Verkehrs-/Kundennummer und vollständigen 13-stelligen ISBN vorzunehmen. Bei ungenauen Bezeichnungen übernehmen wir keine Verantwortung für die richtige und pünktliche Lieferung.

  2. Für alle Bestellungen empfehlen wir das Online-Bestellsystem (www.cvk-online.de) oder den Weg per DFÜ.

  3. Für Fehllieferungen auf Grund unleserlicher, ungenauer, unvollständiger oder falscher Angaben ist der Verlag nicht haftbar.

  4. Bestellungen in Kommission oder mit Remissionsrecht werden – außer bei speziellen Aktionen/Paketen mit RR oder bei Genehmigung durch unsere Vertreter (nicht für Schulbuch) – nicht angenommen. Wir liefern nur in fester Rechnung.


II.

   

Verkaufspreis


  1. Mit Annahme der Sendung verpflichtet sich der Empfänger, die festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. Es werden nur Firmen beliefert, die das seit 1. Oktober 2002 gültige Preisbindungsgesetz einhalten.

  2. Das Cornelsen Verlagskontor berechnet immer – unabhängig vom Datum der Bestellung – den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen, gesetzlich gebundenen Preis.

  3. Preisänderungen werden im VLB angezeigt.

  4. Mit dem Erwerb von Filmen wird dem Endverbraucher das Vorführrecht eingeräumt; das bedeutet, das Filmwerk kann öffentlich wahrnehmbar gemacht werden.



    1. Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zum Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemeinbildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer lt. Preisbindungsgesetz folgende Nachlässe:

      Bei einem Auftrag mit einem Gesamtwert bis zu 25.000,- € für Titel mit mehr als

      10 Expl.   =   8% Nachlass
      25 Expl.   =   10% Nachlass
      100 Expl.   =   12% Nachlass
      500 Expl.   =   13% Nachlass


      Bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als

      25.000,- €   =   13% Nachlass
      38.000,- €   =   14% Nachlass
      50.000,- €   =   15% Nachlass


    2. Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12% für alle Sammelbestellungen zu gewähren.

    3. Bei der Berechnung des Gesamtwertes ist ausschließlich von den gebundenen Ladenpreisen auszugehen. Titel- und Stückzahlen können auch nach Auftragserteilung festgelegt werden, wenn dem Auftraggeber Gelegenheit gegeben wird, alle Bücher eines Auftrages zu einem Zeitpunkt zu liefern. Bei Rahmenverträgen über die fortlaufende Lieferung von Büchern sind die Gesamtwerte der einzelnen Lieferungen maßgebend.

    4. Barzahlungsnachlässe und Skontogewährung für unsere preisgebundenen Verlagserzeugnisse sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung sind wir entsprechend der Regelung im Preisbindungsgesetz zur Aufrechterhaltung unserer Preisbindung verpflichtet, Konventionalstrafe – ggf. bis zur Höhe des angestrebten und/oder vollzogenen Einzelgeschäfts – bzw. Liefersperren zu verhängen.

    5. Sammelbestellungen von Schulbüchern durch Elternvereinigungen, Schüler, Lehrer usw., die nicht oder nur zum Teil aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, sind keine öffentlichen Aufträge. In diesen Fällen sind Nachlässe nicht erlaubt.


III.

   

Rücksendungen / Gutschriften


  1. Bei angenommenen Rücksendungen aus Lieferungen ohne explizit zugesagtem Remissionsrecht werden 10% vom Nettopreis für entstandene Kosten von der Gutschrift abgezogen.

  2. Einzelremittenden mit einem Ladenpreis bis zu 10,– € werden nicht bearbeitet, weil die Kosten für Porti und Handling – sowohl im Handel als auch bei uns – höher sind als die Gutschrift. Eine Rücksendung erfolgt nicht.

  3. Titel, die länger als 6 Monate vergriffen sind, können nicht gutgeschrieben werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht.

  4. Bücher mit inneren Mängeln (verheftet, verdruckt, Schimmelbogen usw.) und einem Ladenpreis pro Buch bis 25,- € können wie folgt remittiert werden: Einsendung des Titelbogens und der ersten 16 Seiten sowie Einsendung des defekten Bogens (soweit vorhanden).

  5. Titel, die nicht wiederverkaufsfähig bei unserer Auslieferung eintreffen, können nicht gutgeschrieben werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht.

  6. Titel, die nicht über unsere Auslieferung CVK bezogen wurden, können nicht gutgeschrieben werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht.


IV.

   

Rabatte


  1. Schulbuch

    Schulbücher, Lehrmittel 20%

    Gegebenenfalls gewähren wir auf den Grundrabatt einen Bonusrabatt von 2% bis 5%, der je nach Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen einem Kunden und dem Verlag eingeräumt werden kann. Bedingung hierfür ist neben dem buchhändlerischen Service (ständiges Schulbuchlager, Besorgung einzelner Schulbücher beim Verlag), auch die Umsatzentwicklung und das Zahlungsverhalten, sowie die Pflege aller Programmbereiche des Verlags und die Bereitschaft zum Vertreterempfang. Nachträgliche Gutschriften sind ausgeschlossen, der Bonusrabatt kann jährlich neu festgelegt werden. Erfolgen weniger als 70% aller Bestellungen eines Händlers auf Schulbücher nicht über die kostengünstigsten und schnellsten Wege www.cvk-online.de oder DFÜ, behalten wir uns eine Reduzierung des Schulbuchrabattes in der jeweiligen Staffel um 0,5% vor.

  2. Software (CD-ROM/DVD-ROM)

    Staffelrabatte für Lern-Software ab 20% auf Anfrage.

  3. Frühpädagogik, Cornelsen Schulpädagogik, Fachbuch, Cornelsen Lextra, Verlag an der Ruhr, Veritas, Duden Learnattack

    Pädagogische Fachliteratur    30%
    Fachbücher und Sachbücher    30%
    Cornelsen Lextra, Veritas Lernhilfen    30%
    Duden Learnattack    35%

    Für vom Außendienst oder dem Verlag betreute Kunden gelten Sonderkonditionen. Rabatte auf Anfrage beim Verlag oder Außendienst.


V.

   

Freistücke, Prüfexemplare, Partie


  1. Freistücke für Schüler und Büchereien werden nicht abgegeben.

  2. Lehrerfreistücke bei Klassensatzbestellungen werden gemäß BuchPrG nicht gewährt.

  3. Prüfexemplare werden nur direkt an Lehrkräfte oder Schulen gegen Nachweis des Schulstempels geliefert. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sind die Lehrkräfte zu veranlassen, diese direkt bei uns anzufordern.

  4. Die im Gesamtkatalog mit ⍰ gekennzeichneten Titel werden nur bei Bestellungen mit Schulstempel direkt an Lehrkräfte bzw. Schulen geliefert und berechnet. Eine Belieferung des Handels und eine Rabattierung ist nicht möglich.

  5. Partieexemplare werden generell nicht gewährt.


VI.

   

Neukunden


Der Verlag behält sich vor, Neukunden erst ab einem Mindestauftragswert und zunächst nur gegen Vorkasse zu beliefern sowie Bankeinzugsermächtigung oder Absicherung für Schulbuchaufträge zu verlangen. Der Mindestbestellwert für Erstbestellungen von Neukunden beträgt € 1000,– zu Verkaufspreisen.


VII.

   

Zahlungen, Skonto, Valuta


  1. Für alle Lieferungen gewähren wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

  2. Der Verlag behält sich vor, Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen oder nachgekommen sind, nur gegen Vorkasse zu beliefern. Der Verlag behält sich außerdem vor, für Schulbuch-Hauptaufträge Vorkasse oder Absicherung zu verlangen.

  3. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten.

  4. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, Valuta wird nicht gewährt.


VIII.

   

Konzern - Verrechnungsklausel


  1. Der Verlag ist berechtigt, mit allen eigenen fälligen und nicht fälligen Forderungen sowie den fälligen und nicht fälligen Forderungen verbundener Unternehmen, gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.

  2. Der Verlag ist berechtigt, mit allen eigenen fälligen und nicht fälligen Forderungen gegen Forderungen mit dem Besteller nach § 15 AktG verbundener Unternehmen aufzurechnen.

  3. Verbundene Unternehmen der Cornelsen Verlag GmbH sind:

    - Cornelsen Verlagskontor GmbH, Bielefeld
    - Cornelsen Experimenta GmbH, Berlin
    - Verlag an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr


IX.

   

Eigentumsvorbehalt


  1. Der Verlag behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen vor.

  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung des Eigentums hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.

  3. Die Forderung aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Neben- und Gestaltungsrechten an den Anbieter ab, der diese Abtretung schon jetzt annimmt. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Nimmt der Besteller die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprünglich abgetretene Forderung ausmachte.

    Die Sicherungsabtretung umfasst im Falle des Verkaufs und Vertriebs von Fortsetzungswerken auch das Recht des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer, den Bezug weiterer Teile des Fortsetzungswerkes zu verlangen. Bei Abwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Besteller durchlaufende Rechnung (Kontokorrent) gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Anbieters.

  4. Kommt der Besteller mit seinen Vertragspflichten gegenüber dem Anbieter in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist der Anbieter unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz. Auf Verlangen des Anbieters hat der Besteller ferner alle zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Anschriften der Schuldner sowie den Bestand der Forderungen bzw. den Inhalt der Rechte mitzuteilen.

  5. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Rechnungswert die zu sichernden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.


X.

   

Ausland


Die in unseren Katalogen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich als Euro-Preise (D) und werden um die deutsche Mehrwertsteuer entlastet, wenn uns die Identnummer angegeben wird. Ansonsten werden die angegebenen Preise als Exportpreise festgelegt.


Berlin, den 15.04.2024
Cornelsen Verlag GmbH
Mecklenburgische Straße 53
D-14197 Berlin